Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird auf Grundlage des §31 des KJHG geleistet. Sie ist ein Hilfeangebot für Familien, d.h. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Aufgrund der individuellen Problemlage benötigen diese Familien eine fachliche und kontinuierliche Begleitung. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Sie orientiert sich am Lebensalltag und an der Lebenspraxis der Familien.

Das Angebot der SPFH richtet sich an Familien:

  • die in ihrer Erziehungsfunktion überfordert sind

  • die akute und längerfristige Krisen bewältigen müssen

  • in Unterversorgungslagen (unzureichender Wohnungssituation, Verschuldung, Arbeitslosigkeit, usw.)

  • deren Familiensystem in seiner Funktion wieder hergestellt werden muss

  • die aufgrund psychischer oder physischer Erkrankung eines Familienmitgliedes besondere Unterstützung benötigt

  • die zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung besondere Hilfen benötigen

Ziele sind:

  • Gewährleistung der Versorgung der Kinder

  • Sensibilisierung im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen der Kinder

  • Stärkung der Handlungskompetenz der Eltern

  • Beratung zu Erziehungsfragen, Entwicklung angemessener Erziehungsstrategien

  • Bewältigung von Alltagsproblemen und Konflikt- und Krisensituationen

  • Aufbau konstruktiver Kommunikationsstrukturen

  • Soziale Integration

  • Persönlichkeitsentwicklung einzelner Familienmitglieder

Unser Team kann die Familien in den Sprachen deutsch, englisch und russisch unterstützen. Zur Erbringung dieser Leistungen arbeiten wir mit dem Allgemeinen Sozialen Diensten der Jugendämter Wolfsburg und Wolfenbüttel zusammen. Entsprechende Antragstellungen und Leistungsbewilligungen bei den jeweiligen Jugendämtern sind die Voraussetzungen für unsere Leistungserbrinmgung.